Markteintritt Indien & Steuerleitfaden für deutsche Unternehmen & den Mittelstand
Strategischer Leitfaden für deutsche Industrieunternehmen, Maschinenbauer und Technologiekonzerne zur Gründung einer Tochtergesellschaft (WOS), 100% automatischen FDI-Genehmigung, EU-Indien Freihandelsabkommen (Januar 2026), CBAM-Emissionsaudits und Verrechnungspreis-Compliance (Transfer Pricing § 92).
Indien als Produktions- und Entwicklungsstandort für deutsche Unternehmen
Deutschland ist Indiens wichtigster Handelspartner innerhalb der Europäischen Union mit einem bilateralen Handelsvolumen von über 33 Mrd. USD. Im Zuge der Risikodiversifizierung („China+1“) und des historischen EU-Indien Freihandelsabkommens (FTA) gewinnt Indien für den deutschen Maschinenbau, die Automobilzulieferindustrie, die Elektrotechnik und erneuerbare Energien entscheidende Bedeutung.
Umfassender Abbau von Zöllen auf Investitionsgüter, Chemie und Kraftfahrzeugkomponenten. Strengere Ursprungsregeln (Rules of Origin) erfordern eine präzise zollrechtliche Dokumentation.
Der EU-CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) verlangt von indischen Zulieferern zertifizierte Scope 1 und Scope 2 Emissionsdaten für Stahl-, Aluminium- und Zementexporte nach Deutschland.
Zollbefreite Einfuhr deutscher Präzisionsmaschinen und Rohstoffe in indische Zolllager-Produktionsstätten (MOOWR), wodurch die Anlauf-Investitionskosten drastisch gesenkt werden.
Gesellschaftsrechtliche Strukturierung in Indien
Für deutsche Investoren stehen nach dem indischen Companies Act 2013 und den Richtlinien der Reserve Bank of India (RBI) verschiedene Rechtsformen zur Auswahl:
1. 100%ige Tochtergesellschaft (Wholly Owned Subsidiary - Private Limited Company)
Die am häufigsten gewählte und rechtlich sicherste Rechtsform für deutsche Unternehmen. Gewährt eine eigenständige juristische Persönlichkeit mit beschränkter Haftung. In den meisten Industriesektoren greift die 100% automatische Route (keine vorherige Regierungsgenehmigung erforderlich). Meldepflicht: Einreichung des Formulars FC-GPR im FIRMS-Portal der RBI innerhalb von 30 Tagen nach Kapitalzufluss.
2. Zweigniederlassung (Branch Office) & Projektbüro (Project Office)
Rechtlich unselbstständige Teile der deutschen Muttergesellschaft. Erfordern eine Genehmigung der RBI. Werden steuerlich als ausländische Gesellschaft mit einem höheren Körperschaftsteuersatz (ca. 35%-40% zzgl. Surcharge) besteuert und eignen sich primär für zeitlich befristete Großprojekte im Anlagenbau.
3. Repräsentanz (Liaison Office)
Ausschließlich für Marktforschung und Kontaktanbahnung zulässig. Jegliche kommerzielle Tätigkeit oder Rechnungsstellung ist streng untersagt. Die Finanzierung erfolgt zu 100% über Devisenüberweisungen aus Deutschland.
Steuerrecht, Doppelbesteuerungsabkommen & Verrechnungspreise
Kernelemente des indischen Steuerrechts und des DBA Deutschland-Indien, die bei der Strukturierung beachtet werden müssen:
| Bereich | Rechtsgrundlage / DBA | Strategische Handlungsempfehlung |
|---|---|---|
| Verrechnungspreise (Transfer Pricing) | Section 92 Income-tax Act 1961, Einreichung Form 3CEB mit Wirtschaftsprüfer-Testat (UDIN). | Nutzung der Safe-Harbour-Regeln (z.B. 17%-18% EBIT-Marge für Entwicklungsdienstleistungen) zur Vermeidung langwieriger Rechtsstreitigkeiten. |
| DBA Quellensteuern (Withholding Tax) | Artikel 12 DBA Deutschland-Indien: Lizenzgebühren (Royalties) & Vergütungen für technische Dienstleistungen (FTS). | Reduzierter Quellensteuersatz von 10% bei Vorlage einer deutschen Ansässigkeitsbescheinigung (TRC) und elektronischer Einreichung von Form 10F. |
| Betriebsstättenrisiko (PE-Prävention) | Artikel 5 DBA (Service PE / Agency PE) durch entsandte deutsche Ingenieure und Geschäftsführer. | Abschluss klarer Secondment-Vereinbarungen, strikte Einhaltung der Entsendedauer (< 183 Tage) und Beantragung von Certificate of Coverage (Sozialversicherungsabkommen). |
| Gewinnrepatriierung & Dividenden | Section 195 Income-tax Act, Erteilung von Form 15CA/15CB für Auslandsüberweisungen. | Verbindliche Prüfung des Netto-Cashflows und Ausstellung des Wirtschaftsprüfer-Zertifikats Form 15CB mit fälschungssicherem UDIN. |
Leistungsportfolio von Srivastava Kumar & Co. für deutsche Mandanten
Als inhabergeführte, der ICAI-Qualitätskontrolle (Peer Review) unterliegende Kanzlei betreut SKCCA deutsche Mittelständler und Konzerne bei allen Schritten des Indien-Engagements:
Schnelle WOS-Gründung (SPICe+), Steuernummern (PAN/TAN), GST-Registrierung und RBI-FDI-Meldungen.
Statutory Audit nach Indian Accounting Standards (Ind AS), CARO 2020 und interne Kontrollsysteme (IFC § 143).
Erstellung von Local File, Master File und Ausstellung der gesetzlichen Form 3CEB-Berichte.
Prüfung von Scope 1 und Scope 2 CO2-Emissionen der indischen Tochtergesellschaft für das deutsche Lieferkettengesetz.
Persönliche Beratung für Ihr Indien-Vorhaben
Vereinbaren Sie eine vertrauliche Konsultation mit unseren Partnern für internationales Steuerrecht am Kanzleisitz in Neu-Delhi (Nehru Place).